Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern und/oder solchen Personen, die im Namen von Unternehmen handeln (nachfolgend „Käufer“ oder „Kunde" genannt). Die AGB gelten für alle Verträge, die durch Bestellungen oder Aufträge über unseren Online-Shop der Hansa Bauelemente GbR (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) abgeschlossen werden.
(2) Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Unternehmer gem. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) Der Verkäufer erklärt hiermit, nur für die Lieferung von Waren zuständig zu sein, nicht jedoch für darüber hinausgehende Leistungen.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige oder Folge-Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
(6) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden auch auch durch Auftrags- oder Bestellbestätigung nicht Vertragsinhalt. Solchen Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Produktpräsentation im Online-Shop des Verkäufers stellt kein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss dar, sondern ist lediglich eine Aufforderung an den Besucher zur Abgabe eines Angebotes. Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend, sofern nicht anders gekennzeichnet. Bei den Fotos der Waren und Produkte (nachfolgend zusammen „Produkte“) im Online-Shop handelt es sich um Beispiele. Maßgeblich ist die Artikelbeschreibung des Produkts.
(2)
Der Käufer kann zunächst Produkte unverbindlich
in den Warenkorb legen, erst durch die Bestellung wird ein verbindliches
Angebot zum Vertragsschluss abgegeben.
Nach Abgabe der Bestellung erhält der Käufer eine automatisch generierte E-Mail
über den Eingang der Bestellung. Diese Eingangsbestätigung ist nicht zu
verwechseln mit der Bestellbestätigung. Erst die in Text- oder Schriftform
gefasste Bestellbestätigung durch den Verkäufer stellt die Annahme des Angebots
dar. Mit dieser Bestellbestätigung oder der Ausführung der Lieferung kommt der
Kaufvertrag zustande. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, die richtige
E-Mail-Adresse und korrekte Kontaktdaten anzugeben, sodass der Empfang der
Bestellbestätigung sichergestellt ist (auch bei Verwendung von Spam Filtern im
E-Mail Account).
(3) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform oder der Textform. Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Vereinbarungen verpflichten den Verkäufer nur nach entsprechender schriftlich oder in Textform abgefasster Ergänzung der Auftragsbestätigung.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben bei einem Fernabsatzvertrag oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage, an dem Verbraucher oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, im Falle eines Kaufvertrags die Waren, im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden die letzte Ware, im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher uns (der Hansa Bauelemente GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Verbraucher können dafür das Muster - Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Muster-Widerrufsformular können Sie hier herunterladen.
Der Widerruf ist zu adressieren an:
Hansa Bauelemente GbR
Rahlstedter Straße 83
22149 Hamburg
Tel: + 49 40 21 98 50 66
E-Mail: info@hansa-bauelemente.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2)
Folgen
des Widerrufs
Wenn Verbraucher diesen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die
wir von ihnen erhalten haben, (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Verbraucher bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Verbraucher wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten
haben oder bis Verbraucher den Nachweis erbracht haben, dass sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Verbraucher haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie uns über den Widerruf dieses Vertrags
unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt,
wenn Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Verbraucher tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die
Kosten werden bei nicht-paketversandfähigen Waren auf höchstens etwa 150,00 EUR
geschätzt. Verbraucher müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.
(3)
Ausschluss des Widerrufrechts
Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB steht Verbrauchern kein Widerrufsrecht zu, wenn die bestellte Ware unter Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers oder auf seine individuellen Bedürfnisse (z.B. durch
Maßanfertigungen) hergestellt wurden. Diese Produkte können
nicht mehr verwendet oder anderweitig verkauft werden. Im Online Shop des Verkäufers werden ausschließlich Verträge zur Lieferung von Waren geschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist.
(4) Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) In unseren Preisen ist die Umsatzsteuer enthalten. Die Preise verstehen sich ausschließlich Nebenkosten wie Fracht, Zoll, Liefer-, Versand- und Verpackungskosten.
(2) Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge. Der Verkäufer behält sich ferner vor eine angemessene Preisänderung vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem für die gesamte Lieferung oder Teile derselben vorgesehenen Lieferung mehr als vier Monate liegen und nach Vertragsschluss Kostensteigerung für den Liefergegenstand um mehr als 5% (etwa aufgrund von Preiserhöhungen der Vorlieferer) eintreten. Beläuft sich die vom Verkäufer geltend gemachte Preiserhöhung auf mehr als 20% des ursprünglichen Preises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Verkäufer zurückzutreten.
(3) Der Verkäufer ist ferner in Fällen nicht zu vertretener unvorhersehbarer Härte berechtigt, jederzeit eine Anpassung entsprechend der Mehrkosten zu verlangen, sofern für den Kunden zumutbar. Als unvorhersehbare Härte werden Fälle erachtet, in denen sich die vertraglich zugrunde gelegten Kosten (Beschaffungspreise, Energiekosten, Lohnkosten etc) wesentlich, um 15%, geändert haben. Ist die Preisanpassung in diesem Rahmen für den Kunden unzumutbar, ist er berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung vom Vertrag durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Verkäufer zurückzutreten.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart, ist jede Forderung vom Verkäufer innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist dabei der Eingang bei uns. Bei Kunden, die nicht Verbraucher sind, behält sich der Verkäufer, im Fall des Verzugs mit einer Zahlung oder dem Teil einer Zahlung vor, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen und die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von € 40,00 zu erheben.
(5) Kommt ein Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur nach Vorkasse oder Vorlage einer Sicherheit (nach Wahl des Verkäufers) zu leisten.
(6) Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden :
· Vorkasse per Banküberweisung (Ihnen wird unsere Bankverbindung genannt und nach Zahlungseingang wird die Ware verschickt)
· Kreditkarte (Mastercard, Visa und American Express)
· PayPal (es gelten die PayPal-Nutzungsbedingungen)
(7) Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die ältere Schuld des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Käufer auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen und der Käufer verpflichtet die Ware herauszugeben und/oder Zugriff auf die Ware zu ermöglichen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
(4) Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben
§ 7 Lieferbedingungen & Gefahrübergang
((1)
Wir
liefern die Waren durch beauftrage Dritte, an die von Ihnen bei der Bestellung
angegebene Lieferadresse. Dies geschieht, sofern nichts anderes vereinbart
wurde, bis zur Bordsteinkante (bei Speditionslieferungen) oder bis zur ersten
Haustür (bei Paketdiensten). Die Liefer- und Versandkosten trägt der Kunde;
dies gilt auch für Teillieferungen, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen
werden und möglicherweise höhere Versandkosten verursachen. Bei der Erbringung
von bestellten Dienstleistungen sind wir berechtigt, Dritte mit der
Durchführung der jeweiligen Leistungen zu beauftragen.
((2)
Die anfallenden Liefer- und Versandkosten werden
in den Produktbeschreibungen der angebotenen Produkte sowie in der Bestell- und
gegebenenfalls Auftragsbestätigung aufgeführt. Sollten neben den Versandkosten
auch Zölle oder zusätzliche Kosten (z. B. für Verpackung, Versicherung und
Bearbeitung) anfallen, sind diese stets vom Kunden zu tragen. Die Versandkosten werden
ermittelt, sobald Sie Ihre Lieferadresse im Bestellprozess eingeben. Vor dem
Absenden der Bestellung erhalten Sie eine detaillierte Übersicht der Artikel
sowie der anfallenden Versandkosten.
((3) Der Versand erfolgt grundsätzlich versichert. Wir bitten Sie, sichtbare Schäden bei der Annahme der Ware, auch an der Verpackung, schriftlich vom jeweiligen Lieferanten bestätigen zu lassen, da diese unverzüglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Bei Nichteinhaltung dieser Bitte erleiden Sie keinen Rechtsverlust. Unternehmer sind verpflichtet, die Ware umgehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich zu melden.
(4) Die Versandkosten gelten für den Transport mit LKW auf öffentlich zugänglichen Straßen und Wegen und sind nur in der Bundesrepublik Deutschland (Festland ohne Inseln) gültig. Zusätzliche Aufwendungen und die damit entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(5) Packstationen werden (nicht) beliefert.(6) Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, ohne in Verzug zu geraten, soweit für den Kunden zumutbar.
(7) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(8)
Sollten wir einen
ausdrücklich vereinbarten Liefertermin/eine Lieferfrist nicht einhalten, so
muss der Käufer uns zunächst schriftlich zur Leistung auffordern und uns
hierfür eine angemessene Nachfrist geben. Nach erfolglosem Ablauf dieser
gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Zum Zeitpunkt des Vertragsschluss unvorhergesehene und mit äußerster Sorgfalt
des Verkäufers nicht anwendbare Ereignisse, die nicht auf das Verschulden des
Verkäufers beruhen (höhere Gewalt), wie bspw. Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr,
Gewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen (einschließlich
Cyber-Angriffe), hoheitliche Eingriffe einschließlich währungs- oder
handelspolitische Maßnahmen, Pandemien, Arbeitskämpfe bei uns oder Lieferanten
oder Transportunternehmen, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen,
Feuer, Rohmaterialmangel, Energiemangel und sonstige von uns nicht zu
vertretende Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern
vereinbarte Lieferfristen und -termine um die Dauer der Behinderung zusätzlich.
Der Verkäufer wird dem Kunden Hindernisse dieser Art, Beginn und wenn möglich
Ende, frühstmöglich mitteilen. Dauern derartige Lieferverzögerungen und
Ereignisse länger als vier Monate, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Kunde kann erst zurücktreten, wenn der Verkäufer auf seiner
Aufforderung nicht binnen Wochenfrist erklärt, ob er zurücktreten oder binnen
angemessener Frist liefern will.
Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.
(9) Alle Leistungsverpflichtungen des Verkäufers stehen ferner unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und korrekten Selbstbelieferung. Der Verkäufer ist bei unverschuldeter und nicht rechtzeitiger oder nicht korrekter Selbstbelieferung berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der hierdurch verursachten Verzögerung hinauszuschieben und bei Verhinderung, die die Leistung unmöglich macht vom Vertrag zurückzutreten, in welchem Fall die bereits geleistete Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückerstattet wird. Im Fall einer solchen Verzögerung wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich hierüber informieren.
(10) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(11) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
(12) Nachdem der Kaufgegenstand versandt wurde und das Logistiklager des Verkäufers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Käufer über. Das gleiche gilt auch, wenn Teillieferungen nachfolgen. Es sei denn aus den vereinbarten Incoterms ergibt sich etwas anderes.
(13) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend.
(14) Besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht und akzeptiert der Verkäufer dennoch aus Kulanz die Rückgabe der Ware schriftlich oder in Textform, stellt der Verkäufer, die hierfür entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung.
(15) Handelt es sich bei der Leistung des Verkäufers um eine Werkleistung, hat der Kunde die Leistung innerhalb von vier Wochen abzunehmen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Werkleistung als abgenommen.
§ 8 Mängelansprüche des Käufers
(
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln
(einschließlich Falsch -und Minderlieferung oder mangelhafter Anleitungen)
gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
Sondervorschriften zum Aufwendungsersatz bei Endlieferung der neu
hergestellten Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 445a,
445b43 bzw. §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB44), sofern nicht, zB im
Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich
vereinbart wurde.
(2) Soweit die Parteien eine Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart haben, kommen insoweit objektive Anforderungen an die Ware nicht zur Anwendung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (im Online-Shop) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor. Bei angepassten Produkten oder bei Sonderanfertigungen für Kunden, kann eine Mangelhaftigkeit nicht darauf gestützt werden, dass das Produkt nicht den objektiven Anforderungen (wie der üblichen Beschaffenheit) entspricht.
(3) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers der Unternehmer ist voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, erkennbare Mängel hat dieser Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung schriftlich bekannt zu geben und detailliert zu beschreiben. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich nach Entdeckung schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn der Mangel bei Einhaltung der eigenen Sorgfaltspflichten hätte früher erkannt werden müssen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen keine Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten.
(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(6) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
(7) In dringenden Fällen, zB bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(8) Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht oder ein Annahmeverweigerungsrecht.
(9) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(10) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 9 Sonstiges
(1) Ein unter diesen Bedingungen geschlossene Vertrag, diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien oder Streitigkeiten, die sich hieraus ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträgen oder Streitigkeiten mit Kunden, die Kaufmänner sind, ist unser Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der un- wirksamen Bedingung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine rechtswirksame Regelung treten, die dem aus diesen Bedingungen geschlossenen Vertrag erkennbaren Willen der Parteien, dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der weggefallenen Regelung und des Gesamtvertrages Rechnung trägt bzw. möglichst nahekommt.
Stand Dezember 2023